Nachweis von sozialpädagogischen Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe (vor Ausbildungsbeginn)

Nachweis von sozialpädagogischen Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe (vor Ausbildungsbeginn)

Benötigt wird ein Nachweis über sozialpädagogische Erfahrungen in deutschen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe (Alter der Zielgruppe max. 25 Jahre)

Der Umfang richtet sich nach der Ausbildungsform und muss spätestens zur Einschulung nachgewiesen werden:

  • Organisationsform mit Blockpraktikum:
    Es werden 3 Monate in Vollzeit (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) benötigt, z. B. Tätigkeiten in Tageseinrichtungen für Klein- und Kindergartenkinder, Horte, Erweiterte schulische Betreuung, Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
     

  • Organisationsform mit Tagespraktikum:
    Es werden 6 Monate in Vollzeit (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) benötigt, z. B. Tätigkeiten in Tageseinrichtungen für Klein- und Kindergartenkinder, Horte, Erweiterte schulische Betreuung, Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Bedingungen zur Anerkennung:

  • Es werden in der Regel 39 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) gefordert.

  • Wenn Sie Kind/er im schulpflichtigen Alter (0 – 16 Jahren) haben, wird der Umfang auf 30 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) reduziert.

  • Anrechnungsfähig sind Zeiten ab 4 Wochen.