Nachweis von sozialpflegerischen oder heilpädagogischen Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder in pflegerischen Einrichtungen (vor Ausbildungsbeginn)

Es werden 3 Monate in Vollzeit (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) benötigt, z. B. Tätigkeiten in inklusiven Kindertagesstätten und Horte, Wohneinrichtungen/Wohngruppen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Schulen (integrative bzw. mit Förderschwerpunkten), Berufsbildungswerke, Tagesförderstätten und Werkstätten, Einrichtungen für Senioren sowie Ambulante Dienste (z. B. Famillienunterstützende Dienste).

Bedingungen zur Anerkennung:

  • Es werden in der Regel 39 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) gefordert.

  • Wenn Sie Kind/er im schulpflichtigen Alter (0 – 16 Jahren) haben, wird der Umfang auf 30 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) reduziert.

  • Anrechnungsfähig sind Zeiten ab 4 Wochen.