Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik
Erzieher*in - Tages­praktikum

Abschlüsse

Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“.

Ziele

Erzieher*innen arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.

Perspektiven

1. Mögliche berufliche Arbeitsfelder sind Tageseinrichtungen für Kleinkinder, Kindergarten- und Grundschulkinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene bis max. 25 Jahre (z. B. Krippe/Krabbelstube, Kindergarten, Hort, Erweiterte schulische Betreuung - ESB, Betreuungsarbeit in offenen Ganztagsschulen, Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung, wie Tagesheimgruppen und stationäre Heimgruppen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und offenen Jugendarbeit).

2. Eine weitere berufliche Perspektive nach Abschluss der Ausbildung ist beispielsweise ein Studium der Sozialen Arbeit. Informationen zur Anrechnung der Kompetenzen von Erzieher*innen auf den Bachelor Soziale Arbeit finden Sie auf der Seite der Frankfurt University of Applied Sciences.

Zugangsvoraussetzungen

Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen

  1. Schulabschluss

    Allgemein bildender Schulabschluss mindestens auf dem Niveau des Mittleren Abschlusses 

  2. Berufliche Erfahrungen (auch Fach- und Hochschulreife)

    1. Sozialpädagogische Berufsausbildung aufbauend auf dem Mittleren Abschluss

      • Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent
      • Staatlich anerkannte Kinderpflegerin/Staatlich anerkannter Kinderpfleger

      oder

    2. Abgeschlossene Berufsausbildung in einem nicht sozialpädagogischen Berufsfeld

      • eine duale Ausbildung: in der Regel 3 Jahre
      • vollschulische Berufsausbildungen mit mindestens zweijähriger Dauer, aufbauend auf dem Mittleren Abschluss
      • vergleichbare Ausbildungen aus dem Ausland

      und ein mindestens drei- bzw. sechsmonatiges Vollzeitpraktikum (je nach Organisationsform der Ausbildung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

      und eine Feststellungsprüfung

      oder

    3. Fachhochschulreife bzw. Abitur

      • Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
      • Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss
      • Abschluss außerhalb der Bundesrepublik

      und ein mindestens drei- bzw. sechsmonatiges Vollzeitpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

      und eine Feststellungsprüfung

      oder

    4. einschlägige Vollzeitberufstätigkeit in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- oder Behindertenhilfe

      Benötigt wird ein Nachweis über sozialpädagogische Erfahrungen in deutschen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe im Umfang von 36 Monaten in Vollzeit (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche), z. B. Tätigkeiten in Krabbelgruppen/Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte, Schulbetreuungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe; Alter der Zielgruppe beträgt max. 25 Jahre

      Bedingungen zur Anerkennung:

      • In der Regel 39 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche)
      • Wenn Sie Kind/er im Alter zwischen 0 – 16 Jahren haben, reduziert sich der Umfang auf 30 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche)
      • Zeiten sind anrechnungsfähig ab 4 Wochen

      Folgende Zeiten können auf die nachzuweisenden 36 Monate (max. 2 Jahre) angerechnet werden:

      • Au Pair
      • Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst oder Wehrdienst
      • FSJ/FÖJ
      • Kindererziehungszeiten werden pauschal mit 12 Monaten angerechnet
      • ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- oder Behindertenhilfe bis zu maximal 12 Monate
        (140 Stunden = 1 Monat)

      Zur Prüfung der Anrechnungsmöglichkeiten sind die entsprechenden Nachweise der Bewerbung beizulegen.

      oder

    5. Vollzeittätigkeit als Tagespflegeperson

      Benötigt wird ein Nachweis über 36 Monate in Vollzeit (39 Std./Woche) über das örtliche Jugendamt (bei Teilzeit entsprechend länger)

      und ein mindestens drei- bzw. sechsmonatiges Vollzeitpraktikum (je nach Ausbildungsform) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

      und eine Feststellungsprüfung

  3. Sozialpädagogische Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe

    Wenn Sie über berufliche Erfahrungen verfügen, die in Punkt 2.2. oder 2.3. oder 2.5. genannt werden, müssen Sie zusätzlich bis Ausbildungsbeginn sozialpädagogische Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe nachweisen. 

  4. Nachweis über gesundheitliche Eignung

    Im Laufe des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie die Aufforderung, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vorlage wird Ihnen zugeschickt) bei Ihrem Hausarzt zu beantragen. Die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung muss spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorliegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 2 Monate sein.

Fehlende Zugangsvoraussetzungen

  1. Schulabschluss in allgemein bildenden Schulen (weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen)

    Erwerb des Schulabschlusses über Abend-, Haupt- und Realschulen mit dem Ziel des Mittleren Abschlusses.

  2. Berufliche Erfahrungen

    Erwerb der Fachhochschulreife über Fachoberschule Form A oder B oder Ausbildung auf dem Assistenzniveau, aufbauend auf dem Mittleren Abschluss (z. B. Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz) oder duale Ausbildung auf dem Niveau der Erstausbildung (DQR4).

  3. Nicht ausreichende sozialpädagogische Erfahrungen

    Nach Erwerb der geforderten sozialpädagogischen Erfahrung ist eine erneute Bewerbung möglich.

    Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen 

Struktur der Ausbildung

 

  1. Organisationsformen der Ausbildung

    1. Organisationsform mit Tagespraktikum

      Die insgesamt dreijährige Ausbildung gliedert sich in:

      • eine fachschulische Ausbildung von 2 Jahren an der Fachschule für Sozialwesen (1. und 2. Ausbildungsabschnitt) mit kontinuierlichem Tagespraktikum (15 Stunden an 2 Tagen pro Woche/Vergütung ca. 900 € Brutto)
      • ein einjähriges Berufspraktikum mit schulischer Begleitung, das in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird (3. Ausbildungsabschnitt). Es wird in Höhe von ca. 1500 € Brutto vergütet.
  2. Stundentafel

    Stundentafel der Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik

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Inhalte der Ausbildung

Zentrale berufliche Handlungsaufgaben der Aufgabenfelder:

Aufgabenfeld 1:

Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln

Erzieher*innen bilden, erziehen und betreuen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf der Grundlage einer reflektierten und ständig weiter zu entwickelnden beruflichen Identität und Professionalität. Sie entwickeln diese im kritischen Umgang mit eigenen und von außen an sie herangetragenen Erwartungen und Anforderungen an ihre Berufsrolle. Sie verfügen über die Fähigkeit und Bereitschaft, sich neuen beruflichen Anforderungen und Rollenerwartungen zu stellen und ihre eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Aufgabenfeld 2:

Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Erzieher*innen arbeiten mit Einzelnen und Gruppen auf der Grundlage einer entwicklungs- und bildungsförderlichen pädagogischen Beziehungsgestaltung. Sie beachten die Individualität und die Ressourcen ihrer Adressaten und nutzen die vielfältigen didaktisch-methodischen Handlungskonzepte der Kinder- und Jugendarbeit unter Beachtung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Aspekte. Ihre Arbeit gestalten sie im Sinne präventiver, partizipativer und inklusiver pädagogischer Ziele. Sie fördern die Sprach- und Medienkompetenz ihrer Adressaten und orientieren die pädagogische Arbeit an Werten, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in den Verfassungen der Länder niedergelegt sind.

Aufgabenfeld 3:

Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Erzieher*innen arbeiten auf der Grundlage eines fachwissenschaftlich fundierten und integrierten Wissens über die Vielfalt der Lebenswelten, Lebenslagen und Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer pluralistischen und sich ständig verändernden Gesellschaft. Sie übernehmen in ihrer Arbeit Verantwortung für Teilhabe und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie sind befähigt, religiöse und wertorientierte Bildungsprozesse zu initiieren. Die Diversität ihrer Adressaten bildet den Ausgangspunkt für die Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse mit dem Ziel, Inklusion zu fördern.

Aufgabenfeld 4:

Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Erzieher*innen arbeiten auf der Grundlage eines fachwissenschaftlich vertieften Verständnisses der Entwicklungs- und Bildungsprozesse ihrer Adressaten. Sie nehmen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Akteure ihrer Entwicklung wahr, sind in der Lage, gezielt zu beobachten und sie pädagogisch zu verstehen. Mit Bezug darauf werden - entsprechend des Bildungs- und Erziehungsplanes - Selbstbildungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen angeregt, unterstützt und gefördert.

Aufgabenfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

Erzieher*innen analysieren auf der Grundlage eines breiten und integrierten fachwissenschaftlichen Verständnisses über Lebenssituationen von Familien in ihren soziokulturellen Bezügen die familiäre Lage ihrer Zielgruppe und gestalten die Zusammenarbeit mit Eltern und Bezugspersonen als Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. In Kooperation mit den beteiligten Akteuren unterstützen sie die Gestaltung von komplexen Übergangsprozessen im Entwicklungsverlauf von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Aufgabenfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Erzieher*innen übernehmen im Team Verantwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer Arbeit, ihrer Arbeitsorganisation und die Außendarstellung ihrer Einrichtung. Sie kooperieren im Interesse und als Vertretung ihrer Einrichtung in sozialräumlichen Netzwerken.

 

Ausbildungskosten

Die Ausbildung ist kostenfrei. 

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln kommen z. B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAFöG - (Amt für Ausbildungsförderung in der Stadt-/Kreisverwaltung) in Betracht.

Bildungsgutscheine/AZAV-Zertifizierung

Die Beruflichen Schulen Berta Jourdan sind AZAV zertifiziert und damit berechtigt, Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen.

Bildungsgutscheine (Berechtigungen zur Umschulung) der Agentur für Arbeit und der Jobcenter werden für die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen entgegengenommen.

Mit Hilfe eines Bildungsgutscheins sichern Sie sich für die ersten beiden Jahre der Ausbildung Ihre Finanzierung des Lebensunterhalts über das ALG I oder das ALG II.

Lassen Sie sich bei uns (Informationsveranstaltung jeden Dienstag um 13.45 Uhr) und durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter beraten.

 

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Personen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.

Die Ausbildung (Organisationsform mit Blockpraktikum) wird altersunabhängig gefördert.

Gefördert werden auch Personen, die bereits einen Meister- oder Bachelorabschluss haben.

Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem „Zuschussteil“ (nicht rückzahlbar) und aus einem zinsgünstigen Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau /KfW. Der Darlehensanteil muss nicht beantragt werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Zuschüsse für verheiratete bzw. verpartnerte Personen, für Kinder und für die Betreuungskosten für Kinder bei Alleinerziehenden.

Weitere Informationen hier: www.aufstiegs-bafoeg.de

 

Schüler-BAföG

Studierende an Fachschulen für Sozialwesen können grundsätzlich Schüler-BAföG beantragen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Lebenssituation, der bisherigen beruflichen Qualifikation und den eigenen Einkommensverhältnissen bzw. den der Eltern.

Das Schüler-BAföG hat eine Altersbegrenzung, die sich auf den Einstieg in die Fachschule bezieht. Rechtlich verbindliche Aussagen gibt es über die örtlichen BAföG-Ämter.

Das Schüler-BAföG ist eine reine Zuschusszahlung, es gibt keinerlei Rückzahlungsnotwendigkeiten. Der maximale Förderungsbetrag liegt gegenwärtig (Stand 09.2018) bei 587 €.

Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen BAföG-Amt oder unter folgendem Link: www.bafög.de

 

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm ist dafür gedacht, Studierende durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen.

Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen bzw. vom Vermögen der Antragsteller und/oder der Familie gewährt.

Das Kreditvolumen reicht von 1.000 € bis 7.0000 € und kann wahlweise bis zu 24 Monate in Höhe von 100 €, 200 € oder 300 € ausgezahlt werden.

Weitere Informationen finden sie unter: www.bva.bund.de und dort unter Themen/Bildung/ Bildungskredit.

Ein Merkblatt mit näheren Hinweisen zur Finanzierung kann bei den Beruflichen Schulen Berta Jourdan ab März des Aufnahmejahres angefordert werden.

Anmeldung

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in Papierform gelocht ein (keine Folien verwenden).

Geben Sie im Anschreiben die eindeutige Wahl der Organisationsform (mit Blockpraktikum oder Tagespraktikum) an, in der Sie die Ausbildung absolvieren möchten.

Folgende weitere Unterlagen sind beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopien der schulischen Abschlusszeugnisse
  • bei Abschlusszeugnissen aus dem Ausland: Anerkennung des Staatlichen Schulamts Darmstadt/Dieburg und Nachweis über Deutschkenntnisse (Niveau C1)
  • Nachweis über berufliche Erfahrungen
  • Nachweis über sozialpädagogische Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder, Jugend- oder Behindertenhilfe
  • ggf. Kopie der Geburtsurkunde eigener Kinder (siehe sozialpädagogische Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- oder Behindertenhilfe)
  • ggf. Nachweise über Tätigkeiten zur Anrechnung sozialpädagogischer Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder, Jugend- oder Behindertenhilfe bei einschlägiger Vollzeitberufstätigkeit (z. B. FSJ oder ehrenamtliche Tätigkeit)

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin
Frau Beate Burk
T: +49 69 212-34675
F: +49 69 212-40521
E: beate.burk@stadt-frankfurt.de
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Christine Vogelsang
T: +49 69 212-35977
F: +49 69 212-40521
E: christine.vogelsang@stadt-frankfurt.de