Ausbildung zur Hauswirtschafterin und zum Hauswirtschafter
Mit der bestandenen Abschlussprüfung sind Sie "Staatlich anerkannte Hauswirtschafterin" bzw. "Staatlich anerkannter Hauswirtschafter" (anerkannt durch die Verordnung vom 30. Juli 1999). Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erhalten Sie einen Hauptschulabschluss bzw. Mittleren Abschluss zuerkannt, wenn Sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemeinbildenden Schule nachweisen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit der bestandenen Abschlussprüfung den Mittleren Abschluss zuerkannt bekommen. Bei den Beruflichen Schulen handelt es sich immer um einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss bzw. um einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss.
Hauswirtschafterin und Hauswirtschafter können Sie rechtlich gesehen mit jedem Schulabschluss und sogar ohne Schulausbildung werden. Erfahrungsgemäß haben Sie eine gute Chance, mit einem Hauptschulabschluss einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Die betriebliche Ausbildung soll eine breit angelegte Grundbildung und die für das Berufsfeld Hauswirtschaft erforderlichen Fertigkeiten sowie Kenntnisse vermitteln. Dabei lernen Sie die betrieblichen Abläufe sowie Zusammenhänge kennen und erwerben vielfältige Berufserfahrungen.
Ziel des Berufsschulunterrichts ist die Entwicklung einer (beruflichen) Handlungskompetenz (Fachkompetenz, Personal- und Sozialkompetenz) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung (berufsbezogener Unterricht in Theorie und Praxis). Darüber hinaus sollen im berufsübergreifenden Unterricht vorher erworbene allgemeine Bildungsinhalte vertieft werden.
Optional können Sie über einen ergänzenden Unterricht den Mittleren Abschluss bzw. die allgemeine Fachhochschulreife erwerben.
Der Beruf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters hat sich zu einer zukunftsorientierten Tätigkeit im Dienstleistungsbereich mit komplexen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt. Zu Ihrem Aufgabengebiet zählen die hauswirtschaftliche Versorgung von Personen, die Speisezubereitung und Service, Reinigen und Pflegen sowie das Gestalten von Räumen, Reinigen und Pflegen von Textilien sowie die Vorratshaltung und Warenwirtschaft. Darüber hinaus betreuen, motivieren und beschäftigen Sie Menschen verschiedener Altersgruppen bei Alltagsverrichtungen und vermarkten hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen.
Ihre möglichen Arbeitsstätten sind so unterschiedlich und vielfältig wie in kaum einem anderen Beruf: So arbeiten Sie nach Ihrer Ausbildung z. B. in privaten Haushalten, Tagungshäusern, Jugendherbergen, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie in Betrieben der Gastronomie und in der Hotellerie. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich selbstständig machen,
z. B. mit einem Betrieb für hauswirtschaftliche Dienstleistungen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Freie Ausbildungsstellen finden Sie u. a. in der Stellenbörse der IHK oder der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Gerne können Sie auch an unserer Schule Ausbildungsbetriebe erfragen.
Um den umfangreichen Anforderungen im Berufsalltag gewachsen zu sein, sollten Sie folgende Interessen, Fähig- und Fertigkeiten mit sich bringen:
eine gute körperliche Konstitution (z. B. bei Reinigungsarbeiten), Geschicklichkeit (z. B. beim Bügeln oder Dekorieren von Räumen), organisatorische Fähigkeiten
(z. B. beim Erstellen von Speiseplänen), Einfühlungsvermögen (um auf die Bedürfnisse und Erwartungen der zu betreuenden Personen einzugehen), rechnerische Fähigkeiten (z. B. beim Planen und Überwachen des Haushaltsbudgets). In hauswirtschaftlichen Betrieben müssen Sie damit rechnen, auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten (teilweise auch Schichtarbeit).
Da Sie als Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter regelmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, benötigen Sie vor Antritt Ihrer Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt (§ 43 IfSG).
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht, der an unserer Schule an 2 Tagen in der Woche angeboten wird, vermittelt allgemeine und fachliche Lehrinhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderung der Berufsausbildung. Ihr Betrieb stellt Sie als Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht frei.
Nach 1 ½ Jahren findet vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Zwischenprüfung statt (schriftlicher und praktischer Teil). Der Nachweis der Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung, die am Ende des 3. Ausbildungsjahres erfolgt. Die Abschlussprüfung besteht ebenfalls aus einem schriftlichen und praktischen Teil.
Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich, wenn Auszubildende aufgrund entsprechender Leistungen vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden oder eine entsprechende Vorbildung (schulisch oder betrieblich) nachgewiesen werden kann. In Ausnahmefällen
(z. B. längere Abwesenheit infolge von Krankheit) kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden.
Als Auszubildende in der dualen Ausbildung können Sie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) erhalten, die Sie bei Problemen in der Berufsschule und Betrieb unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- berufliche Grundbildung
- berufliche Fachbildung
- Fachaufgaben im Einsatzgebiet
Dabei sind die betriebliche Ausbildung und der Berufsschulunterricht inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.
Der Berufsschulunterricht, der an unserer Schule an 2 Tagen in der Woche angeboten wird, vermittelt Lerninhalte in den allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Wirtschaft- und Sozialkunde. Darüber hinaus werden in den berufsspezifischen Lernfeldern (fachpraktischer und theoretischer Unterricht) Kenntnisse und Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Anforderung der Berufsausbildung vermittelt.
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter:
- Berufsausbildung mitgestalten
- Güter und Dienstleistungen beschaffen
- Waren lagern
- Speisen und Getränke herstellen und servieren
- Personengruppen verpflegen
- Personen zu unterschiedlichen Anlässen versorgen
- Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
- Textilien reinigen und pflegen
- Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten
- Personen individuell wahrnehmen und beobachten
- Personen individuell betreuen
- Produkte und Dienstleistungen vermarkten
- Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse koordinieren
Sie können beim RMV ein Schülerticket Hessen beantragen.
Während Ihrer dualen Ausbildung erhalten Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung. Diese richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach den tarifvertraglichen Vereinbarungen. Derzeit verdienen Sie in Hessen (monatlich/brutto):
- Ausbildungsjahr: 615 €
- Ausbildungsjahr 677 €
- Ausbildungsjahr 735 € (Quelle: WSI Tarifarchiv, Stand Mai 2016)
Bei Bedarf stehen Ihnen folgende finanzielle Hilfen zur Verfügung:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) über die Agentur für Arbeit bzw. Wohngeld über das Jobcenter.
Des Weiteren können Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung folgende kostenlose Angebote nutzen: ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) – d. h. Nachhilfe in Theorie und Praxis sowie QuABB (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule).
Die Fahrtkosten zur Schule werden ab der Klasse 10 nicht mehr zurückerstattet. Sie können beim RMV ein 365 € - Schülerticket beantragen.
Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel Ihr Ausbildungsbetrieb vor, mit dem Sie vor Beginn Ihrer betrieblichen Ausbildung einen Berufsausbildungsvertrag geschlossen haben. Die schulische Ausbildung beginnt jeweils mit Beginn des neuen Schuljahres; spätere Einstiege sind aber jederzeit möglich.
Freie Ausbildungsstellen finden Sie u. a. in der Stellenbörse der IHK oder der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Gerne können Sie auch an unserer Schule Ausbildungsbetriebe erfragen.