Verhaltenskodex
Vertrauen und Nähe gehören zu allen pädagogischen Beziehungen. Damit dies nicht für sexualisierte Gewalt und ihre Vorbereitung genutzt werden kann, gelten folgende verbindliche Regeln. Jedes Mitglied der Schulgemeinde ist für deren Einhaltung verantwortlich.
1. Gestaltung von Nähe und Distanz
Nein heißt Nein! Die persönliche Grenze des Gegenübers ist in jedem Fall zu respektieren.
2. Gelebte Toleranz und Vielfalt
Niemand darf aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung diskriminiert oder verurteilt werden.
3. Angemessenheit von Körperkontakt
• Unerwünschte Berührungen und nicht einvernehmlicher Körperkontakt sind grundsätzlich nicht erlaubt.
• In Situationen zur Versorgung, wie z.B. Trost, Pflege, Schutz, ist der Körperkontakt sensibel und einvernehmlich zu gestalten.
• Im Unterricht sind Hilfestellungen und Sicherungen als eindeutige Hilfestellung zu gestalten. Dies muss der Schülerschaft zu Beginn des Schuljahres erläutert werden. Bei Hilfestellung im Sportunterricht ist die Zustimmung der Lernenden erforderlich.
4. Sprache und Wortwahl
• In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet. Zudem werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter den Lernenden.
• Das Nachrufen in sexualisierter Sprache (,,Catcalling‘‘) ist nicht erlaubt.5. Umgang mit und Nutzung von sozialen Netzwerken und Medien.
• Bilder, Filme, Computerspiele, Druckmaterial oder sonstige digitale Medien mit pornographischen und sexualisierten Inhalten sind verboten, es sei denn die Medien sind Gegenstand des Fachunterrichts. (z.B. in der Sexualerziehung, der Entwicklung der Sexualität des Menschen und als Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt.)
• Sowohl die Herstellung als auch das Versenden von Material mit pornografischem und sexualisiertem Inhalt, ist untersagt.
5. Beachtung der Intimsphäre
• Alle Mitglieder der Schulgemeinde dürfen in unbekleidetem Zustand (z.B. umziehen, duschen etc.) weder beobachtet noch fotografiert oder gefilmt werden.
• Die sanitären Einrichtungen dürfen ausschließlich vom ausgewiesenen Geschlecht betreten werden.
• Das Anfertigen und Verbreiten von Bild-, Ton- oder Videomaterial von Personen im hilflosen Zustand bzw. in Notsituationen („Gaffertum“) ist grundsätzlich untersagt.
6. Hinsehen und Handeln
• Bei Grenzverletzungen ist unverzüglich einzuschreiten und Position zu beziehen.
• Gegen jede Form von Diskriminierung sowie gewalttätigem, sexistischem oder grenzüberschreitendem Verhalten ist Stellung zu beziehen und es sind angemessene Schritte einzuleiten.
Bei strafbaren Handlungen behält sich die Schule vor, Anzeige zu erstatten.