Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung
Sie können Schülerin oder Schüler der BÜA werden, wenn Sie
- bei Schuljahresbeginn (1. August) noch nicht volljährig sind.
- bereits einen Hauptschulabschluss haben.
- noch keinen Hauptschulabschluss, aber 9 Schulbesuchsjahre absolviert haben.
- noch keine duale Berufsausbildung oder vollzeitschulische Ausbildung gemacht haben.
- auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden möchten.
- noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Unterrichtsfächer
Wenn Sie sich im Übergang von der Schule zum Beruf befinden, können wir Sie in BÜA optimal begleiten und individuell unterstützen. Im Rahmen der umfangreichen Berufsorientierung lernen Sie die beruflichen Schwerpunkte Ernährung/Gastronomie, Sozialwesen und Pflege kennen.
Der direkte Übergang in eine Berufsausbildung wird nach dem 1. Jahr angestrebt. Darüber hinaus wird auch der ausbildungsbegleitende Erwerb des Mittleren Abschlusses vorbereitet.
Am Ende des 1. Jahres können Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben.
Am Ende des 2. Jahres kann ein dem Mittleren Abschluss gleichwertiger Abschluss erreicht werden.Wichtiger Hinweis:
Stufe II kann nur bei Zugang mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss mit 3,3,4 oder besser in Deutsch, Mathematik, Englisch erreicht werden.
Die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung kann besucht werden von Schülerinnen und Schülern,
- die bei Schuljahresbeginn (1. August) noch nicht volljährig sind
- die bereits einen Hauptschulabschluss erworben haben
- die noch keinen Hauptschulabschluss erworben haben, aber 9 Schulbesuchsjahre absolviert haben
- die noch keine duale Berufsausbildung oder vollzeitschulische Ausbildung absolviert haben
- die auf die Anforderungen einer dualen oder vollzeitschulischen Berufsausbildung vorbereitet werden möchten
- die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
Stufe I oder das 1. Schuljahr der BÜA
- dient der Ausbildungsvorbereitung und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine duale Berufsausbildung vor
- fördert individuell durch eine Kursdifferenzierung in den Fächern Deutsch und Mathematik
- bietet eine intensive berufliche Orientierung durch das Kennenlernen von 2 beruflichen Schwerpunkten und 2 Betriebspraktika von 4 Wochen und 3 Wochen Dauer
- unterstützt im Profilgruppenunterricht mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und einer Sozialpädagogin die Erweiterung der personalen und sozialen Kompetenzen
- bereitet die Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss auf einen gleichwertigen Abschluss vor
- findet in kleineren Klassen mit jeweils 16 Schülerinnen und Schülern statt
Stufe II oder das 2. Schuljahr der BÜA
- richtet sich an die Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf anstreben, der den Mittleren Abschluss voraussetzt
- vermittelt eine berufliche Grundqualifikation in einem der in Stufe I angebotenen Schwerpunkte
- bereitet intensiv auf einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss vor, durch jeweils 5 Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
Die BSBJ bietet die Schwerpunkte Ernährung/Gastronomie, Sozialwesen und Pflege an.
Die Fahrtkosten zur Schule werden im 1. Jahr der BÜA (Klasse 10) zurückerstattet. Für das 2. Jahr können Sie beim RMV das Schülerticket Hessen kostenpflichtig erwerben.
Für den Schulbesuch in der BÜA (Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung) werden keine Kosten erhoben.
Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt.
Bewerberinnen und Bewerber, die direkt von einer Schule in die BÜA wechseln möchten, werden von ihren abgebenden Schulen an den BSBJ bis zum 31. März eines jeden Jahres angemeldet. Die abgebenden Schulen sind über die notwendigen Anmeldeunterlagen über das Staatliche Schulamt in Frankfurt am Main informiert.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht unmittelbar aus einer Schule kommen, müssen sich direkt an den BSBJ mit folgenden Unterlagen bis zum 31. März bewerben:
- Bewerbungsanschreiben, aus dem die gewünschte Schulform hervorgeht
- Lebenslauf mit 2 aktuellen Passfotos
- Einverständniserklärung der Eltern
- Abgangs- oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schulform in beglaubigter Kopie
- Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit