Fachhochschulreife erwerben
Fachoberschule Fachrichtung Sozialwesen
Die Fachoberschule ist eine weiterführende Schule, die zur allgemeinen Fachhochschulreife führt. Die Fachoberschule wird an den BSBJ in der Organisationsform A (zweijährig) und der Organisationsform B (einjährig) angeboten.
Hier findest Du ein Erklär-Video zur Organisationsform A:
Ziel der Fachoberschule Form A und B ist die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Aufnahme und erfolgreichen Absolvierung eines Studiums befähigen sollen.
Die Zugangsvoraussetzungen sind für die Fachoberschule in der Organisationsform A (zweijährig) und B (einjährig) unterschiedlich. Der Besuch der Fachoberschule in der Organisationsform A kommt für die Bewerber*innen infrage, die den Mittleren Abschluss noch erwerben oder bereits erworben haben, aber noch keine Berufsausbildung absolvieren oder absolviert haben bzw. auch noch keine mehrjährige berufliche Tätigkeit in Vollzeit ausgeführt haben.
Zugangsvoraussetzungen für die Fachoberschule Form A:
Für die Aufnahme in die Fachoberschule Form A ist entweder ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder der Mittlere Abschluss oder ein dem Mittleren Abschluss gleichwertiger Abschluss Voraussetzung. Im Abschlusszeugnis müssen die Leistungen in 2 der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens befriedigend sein. Eine mangelhafte Leistung in einem der Fächer darf nicht vorliegen.
- Falls Sie den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Abschluss noch erwerben müssen: BÜA
Feststellungsprüfung: Bewerber*innen, bei denen die Unterbrechung des Schulbesuches ein Jahr übersteigt, haben sich in der Regel einer Feststellungsprüfung zu unterziehen. Der Besuch der Berufsschule, ein Bundesfreiwilligendienst oder Erziehungszeiten gelten nicht als Unterbrechung.
Zugangsvoraussetzungen für die Fachoberschule Form B:
Die Fachoberschule Form B baut ebenfalls auf dem Mittleren Abschluss auf. Zugangsvoraussetzung ist zusätzlich der Nachweis beruflicher Erfahrungen entweder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufstätigkeit. Angerechnet werden können mit bis zu einem Jahr z. B. ein Bundesfreiwilligendienst und Erziehungszeiten.
Feststellungsprüfung: Bewerber*innen, bei denen die Unterbrechung des Schulbesuches ein Jahr übersteigt, haben sich in der Regel einer Feststellungsprüfung zu unterziehen. Der Besuch der Berufsschule, ein Bundesfreiwilligendienst oder Erziehungszeiten gelten nicht als Unterbrechung.
Struktur der Ausbildung in der Fachoberschule Form A:
1. Jahr (2 Tage Unterricht, 3 Tage Praktikum)
allgemeiner Lernbereich:
- Deutsch, Mathematik und Englisch (je 2 h)
- Politik & Wirtschaft (1 h)
beruflicher Lernbereich:
- Sozialwesen (4 h)
- Praxisbegleitung (3 h)
2. Jahr (5 Tage Unterricht)
allgemeiner Lernbereich:
- Deutsch, Mathematik und Englisch (je 4 h)
- Politik & Wirtschaft, Naturwissenschaften und Religion/Ethik (je 2 h)
- Sport (1h)
beruflicher Bereich:
- Sozialwesen (9 h)
- Wahlpflichtunterricht (3 h)
Das Praktikum in der Fachoberschule Form A
- Das Praktikum beginnt (unabhängig von den hessischen Sommerferien) generell am 01. August eines Jahres und endet im darauffolgenden Jahr in der vorletzten Woche vor den Sommerferien.
- Die wöchentliche Arbeitszeit (24 Stunden an 3 Tagen) im Praktikum richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
- Das Praktikum findet auch in den Schulferien an 3 Tagen pro Woche statt. Der Urlaub muss in den Schulferien genommen werden.
- Das Praktikum der Fachoberschule Form A in der Fachrichtung Sozialwesen kann nur in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren erfolgen, z. B. in einer Kindertagesstätte, einem Hort oder auch in Kinder- und Jugendhäusern.
- Mit der Einrichtung muss ein Praktikumsvertrag geschlossen werden.
- Die Praktikumsstelle sollte im Einzugsbereich (in einem Radius von 25 Kilometern) der BSBJ liegen.
Struktur der Ausbildung in der Fachoberschule Form B:
Unterricht findet an 5 Tagen in der Woche statt.
allgemeiner Lernbereich:
- Mathematik, Englisch und Deutsch (je 4 h)
- Politik & Wirtschaft, Naturwissenschaften und Religion/Ethik (je 2 h)
- Sport (1 h)
beruflicher Lernbereich:
- Sozialwesen (9 h)
- Wahlpflichtunterricht (3 h)
Inhalte der Ausbildung in der Fachoberschule Form A:
1. Jahr:
Pflichtunterricht:
- Praxiserfahrungen in sozialen Einrichtungen
- Rahmenbedingungen sozialer Einrichtungen
Wahlpflichtunterricht:
- Lebenswelt und Sozialraum
2. Jahr:
Pflichtunterricht:
- Kommunikations- und Gruppenprozesse
- Sozialisation als vielschichtiges Spannungsfeld
- Jugend und Gesellschaft
Wahlpflichtunterricht:
- Tätigkeitsfelder und Dimensionen der sozialen Arbeit
- Sozialgeschichtliche Dimensionen von Lebensbedingungen und Lebensformen unserer Gesellschaft
- Lebenslagen von Zielgruppen sozialer Arbeit
- Methodische Grundlagen der Sozialforschung
Inhalte der Ausbildung in der Fachoberschule Form B:
Pflichtunterricht:
- Kommunikations- und Gruppenprozesse
- Sozialisation als vielschichtiges Spannungsfeld
- Jugend und Gesellschaft
Wahlpflichtunterricht:
- Tätigkeitsfelder und Dimensionen der sozialen Arbeit
- Sozialgeschichtliche Dimensionen von Lebensbedingungen und Lebensformen unserer Gesellschaft
- Lebenslagen von Zielgruppen sozialer Arbeit
- Methodische Grundlagen der Sozialforschung
Eine Einsicht in die Inhalte der Unterrichtsfächer können Sie über die Lehrpläne erhalten
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.
Für die Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.
Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31. März erfolgen und geht an die Beruflichen Schulen Berta Jourdan - Fachoberschule - Adlerflychtstraße 24, 60318 Frankfurt am Main.
Sollten Sie eine Eingangsbestätigung für Ihre Bewerbung wünschen, möchten wir Sie bitten, eine Postkarte mit Briefmarke sowie Ihrer Adresse zu Ihrer Bewerbung hinzuzufügen. Schreiben Sie bitte „Eingangsbestätigung Berta Jourdan Schule FOS“ darauf.
Folgende Nachweise müssen beigefügt werden:
Fachoberschule Form A
ewerber*innen, die direkt von einer Schule in die Fachoberschule Form A wechseln wollen, werden von ihren abgebenden Schulen angemeldet.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht unmittelbar aus einer Schule kommen, müssen folgende Nachweise einreichen:
- Bewerbungsanschreiben, aus dem die gewünschte Schulform hervorgeht
- tabellarischer Lebenslauf
- 2 aktuelle Passfotos
- beglaubigte Kopie des Mittleren Abschlusszeugnisses (oder gleichwertiger Abschluss)
- Praktikumsvertrag in dreifacher Ausführung oder die schriftliche Zusage einer Praktikantenstelle
- Gesundheitsbescheinigung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Bewerber*innen, die noch nicht volljährig sind
- Gesundheitsbescheinigung für Bewerber*innen, die bereits volljährig sind
- Einverständniserklärung der Eltern für Bewerber*innen, die noch nicht volljährig sind
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden
Fachoberschule Form B
- Bewerbungsanschreiben, aus dem die gewünschte Schulform hervorgeht
- tabellarischer Lebenslauf
- 2 Passfotos
- beglaubigte Kopie des Mittleren Abschlusszeugnisses (oder gleichwertiger Abschluss)
- beglaubigter Nachweis eines Berufsabschlusses oder einer beruflichen Tätigkeit
- sollte die Ausbildung noch nicht abgeschlossen sein, das letzte Zeugnis der Berufsschule
- beglaubigte Bestätigung eines evtl. abgeleisteten BFD, FSJ o. Ä.
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie lange bereits eine Fachoberschule besucht wurde
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden