Voraussetzungen

Für die Aufnahme in die Ausbildung benötigen Sie den Mittleren Abschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik brauchen Sie mindestens zweimal die Note 3 und keine Leistung schlechter als 4.

Was tun, wenn die Noten des Mittleren Abschlusses oder des Halbjahreszeugnisses die Anforderungen nicht erfüllen?

Bewerben Sie sich in jedem Fall fristgerecht bis zum 30. April jeden Jahres.

Sollte Ihr Mittlerer Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegen, reichen Sie das Zeugnis bitte in beglaubigter Kopie nach sobald Sie es erhalten haben.

Ein Auswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber, die die Notenvorgaben nicht vollständig erfüllen, wird durchgeführt, wenn alle Plätze an die Bewerberinnen und Bewerber vergeben wurden, die die Voraussetzungen erfüllen. Erfahrungsgemäß entscheidet sich im Juni, ob ein Auswahlverfahren notwendig wird.

Was tun, wenn kein Mittlerer Abschluss vorliegt?

Sie haben folgende Möglichkeiten:

Einstellungen

Accessibility

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