Voraussetzungen
Um dich für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher zu qualifizieren, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Schulabschluss und Sprachkenntnisse
Du benötigst mindestens einen Schulabschluss auf dem Niveau des Mittleren Abschlusses. Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse findest du hier. Wenn Du Deinen Schulabschluss im Ausland erworben hast, musst Du bis zum Ausbildungsbeginn Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nachweisen.
2. Berufserfahrung und sozialpädagogische Tätigkeit
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, berufliche Vorerfahrung nachzuweisen:
• Sozialpädagogische Berufsausbildung
Eine Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich, die auf dem Mittleren Abschluss aufbaut:
• Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. staatlich geprüfter Sozialassistent
• Staatlich anerkannte Kinderpflegerin bzw. staatlich anerkannter Kinderpfleger
• Berufsausbildung in einem anderen Bereich
Eine abgeschlossene Ausbildung in einem nicht-sozialpädagogischen Berufsfeld. Zusätzlich wird eine mindestens drei- oder sechsmonatige Vollzeittätigkeit (abhängig von der Ausbildungsform) in einer sozialpädagogischen Einrichtung benötigt.
Abgeschlossene Berufsausbildung zum Beispiel:
• Duale Ausbildung (in der Regel 3 Jahre)
• Schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren, aufbauend auf dem Mittleren Abschluss
• Vergleichbare ausländische Ausbildungen
• Fachhochschulreife oder Abitur
• Fachhochschulreife im Schwerpunkt Sozialwesen
• Abitur oder Fachhochschulreife (oder ein gleichwertiger Abschluss, auch aus dem Ausland). Zusätzlich eine drei- oder sechsmonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
• Berufserfahrung in der Kinder-, Jugend- oder Behindertenhilfe
• Nachweis von 36 Monaten Vollzeittätigkeit (entsprechend länger bei Teilzeit, mindestens 20 Std./Woche) in sozialpädagogischen Einrichtungen in Deutschland (z. B. Krabbelgruppen, Kindergärten, Horte, Einrichtungen der Behindertenhilfe). Die Anerkennung kann unter bestimmten Bedingungen, etwa einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std., auch auf Teilzeit angerechnet werden. Folgende Tätigkeiten können mit entsprechenden Nachweisen bis zu 2 Jahre angerechnet werden:
• Au Pair
• Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst
• Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ)
• Kindererziehungszeiten (pauschal 12 Monate, unabhängig von der Anzahl eigener Kinder)
• Ehrenamtliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (maximal 12 Monate, 140 Stunden = 1 Monat)
• Vollzeittätigkeit als Tagespflegeperson
• Nachweis über eine 36-monatige Vollzeittätigkeit (39 Std./Woche) über das Jugendamt (entsprechend länger bei Teilzeit).
• Zusätzlich eine mindestens drei- oder sechsmonatige Vollzeittätigkeit (entsprechend länger bei Teilzeit, mindestens 20 Std./Woche) in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
3. Gesundheitlichen Eignung und polizeiliches Führungszeugnis
Per Post erhältst Du von uns folgende Unterlagen, die Du bitte zwingend zur Beantragung nutzen musst - warte also auf die Post von uns!
• Das Formblatt "ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung", das Du von Deinem Arzt unterschreiben lassen musst.
• Das Formblatt zur Beantragung des "erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses".