Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Heilerziehungspflege
Heilerziehungspfleger*in
Abschlüsse
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.
Ziele
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in allen Bereichen der Behindertenhilfe als Heilerziehungspfleger*in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Perspektiven
Mögliche berufliche Arbeitsfelder sind Tageseinrichtungen für Kinder (0 - 12 Jahre), Wohneinrichtungen/Wohngruppen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigung, Schulen (integrative bzw. mit Förderschwerpunkten), Berufsbildungswerke, Tagesförderstätten und Werkstätten sowie Ambulante Dienste (z. B. Familienunterstützende Dienste).
Zugangsvoraussetzungen
Der Zugang zur Ausbildung wird durch 4 Voraussetzungen geregelt, die alle verpflichtend sind:
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Schulabschluss
Aufnahmevoraussetzung ist ein allgemein bildender Schulabschluss mindestens auf dem Niveau des Mittleren Abschlusses.
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Berufliche Erfahrungen bzw. Fach- oder Hochschulreife
Diese können nachgewiesen werden durch
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eine sozialpädagogische oder sozialpflegerische Berufsausbildung aufbauend auf dem Mittleren Abschluss
Dazu gehören die Berufsausbildungen als
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin und Staatlich geprüfter Sozialassistent
- Staatlich anerkannte Kinderpflegerin und Staatlich anerkannter Kinderpfleger
oder
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eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem nicht sozialpädagogischen Berufsfeld
Dazu gehören:
- eine duale Ausbildung: in der Regel 3 Jahre
- vollschulische Berufsausbildungen mit mindestens zweijähriger Dauer, aufbauend auf dem Mittleren Abschluss
- vergleichbare Ausbildungen aus dem Ausland
und ein mindestens dreimonatiges Vollzeitpraktikum in integrativen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder in sozialpflegerischen Einrichtungen
und eine Feststellungsprüfung
oder
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eine Fachhochschulreife bzw. Abitur
Dazu gehören:
- Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss
- Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss
- Abschluss außerhalb der Bundesrepublik
und ein mindestens dreimonatiges Vollzeitpraktikum in integrativen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder in sozialpflegerischen Einrichtungen
und eine Feststellungsprüfung
oder
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eine einschlägige Vollzeitberufstätigkeit in integrativen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder in sozialpflegerischen Einrichtungen
Benötigt wird ein Nachweis über eine einschlägige Berufstätigkeit in integrativen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder in sozialpflegerischen Einrichtungen im Umfang von 36 Monaten in Vollzeit (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche).
Bedingungen zur Anerkennung:
- In der Regel 39 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche)
- Wenn Sie Kind/er im schulpflichtigen Alter (0 – 16 Jahren) haben, ist der Umfang auf 30 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) reduziert
- Zeiten sind anrechnungsfähig ab 4 Wochen
Folgende Zeiten können auf die erforderlichen 36 Monate angerechnet werden (bis max. 2 Jahre):
- Studium (ab dem 3. Semester)
- Au Pair
- Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst oder Wehrdienst
- FSJ/FÖJ
- Kindererziehungszeiten (pauschale Anrechnung von 12 Monaten)
- ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe bis zu maximal 12 Monate (140 Stunden = 1 Monat)
Um die Anrechnungsmöglichkeiten zu prüfen, sind die entsprechenden Nachweise der Bewerbung beizulegen.
oder
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eine Vollzeittätigkeit als Tagespflegeperson
Benötigt wird ein Nachweis über mindestens 36 Monate in Vollzeit (39 Std./Woche) über das örtliche Jugendamt (bei Teilzeit entsprechend länger)
und
ein mindestens dreimonatiges Vollzeitpraktikum in einer sozialpflegerischen Einrichtung
und
eine Feststellungsprüfung
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Sozialpflegerische oder heilpädagogische Erfahrungen
Wenn Sie über berufliche Erfahrungen verfügen, die in Punkt 2.2. oder 2.3. oder 2.5 genannt wurden, müssen Sie bis Ausbildungsbeginn 3 Monate sozialpflegerische oder heilpädagogische Erfahrungen in integrativen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder in sozialpflegerischen Einrichtungen nachweisen.
Bedingungen zur Anerkennung:
- In der Regel 39 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche)
- Wenn Sie Kind/er im schulpflichtigen Alter (0 – 16 Jahren) haben, ist der Umfang auf 30 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) reduziert
- Zeiten sind anrechnungsfähig ab 4 Wochen
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Nachweis über gesundheitliche Eignung
Im Laufe des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie die Aufforderung, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vorlage wird Ihnen zugeschickt) bei Ihrem Hausarzt zu beantragen. Die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung muss spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorliegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 2 Monate sein.
Fehlende Zugangsvoraussetzungen
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Schulabschluss allgemein bildende Schule
Erwerb des Schulabschlusses über Abend-, Haupt- und Realschulen mit dem Ziel des Mittleren Abschlusses.
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Berufliche Erfahrungen
Erwerb der Fachhochschulreife über Fachoberschule Form A oder B oder Ausbildung auf dem Assistenzniveau, aufbauend auf dem Mittleren Abschluss (z. B. Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz) oder duale Ausbildung auf dem Niveau der Erstausbildung (DQR4).
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Nicht ausreichende sozialpflegerische Erfahrungen
Nach Erwerb der geforderten sozialpflegerischen Erfahrung ist eine erneute Bewerbung möglich.
Struktur der Ausbildung
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Struktur der Ausbildung
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Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger dauert 3 Jahre und ist wie folgt gegliedert:
- eine überwiegend fachschulische Ausbildung von 2 Jahren an der Fachschule für Sozialwesen (1. und 2. Ausbildungsabschnitt); in diesen Ausbildungsabschnitten sind Praktikumsphasen integritiert und in Blöcken organisiert. Über ein Zusatzangebot Mathematik kann die Fachhochschulreife erworben werden.
- und ein anschließendes Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von einem Jahr, das in Einrichtungen mit heilpädagogischen Schwerpunkten abgeleistet wird (3. Ausbildungsabschnitt). Es wird in Höhe von ca. 1500 € Brutto vergütet.
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Stundentafel
Stundentafel der Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Heilerziehungspflege
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Inhalte der Ausbildung
Zentrale berufliche Handlungsaufgaben der Aufgabenfelder:
Aufgabenfeld 1:
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
Heilerziehungspfleger*innen unterstützen, beraten, bilden, erziehen und pflegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen, mit dem Ziel einer selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Gesellschaft. Sie tun dies auf der Grundlage einer reflektierten und ständig weiter zu entwickelnden beruflichen Identität und Professionalität. Sie entwickeln diese im kritischen Umgang mit eigenen und von außen an sie herangetragenen Erwartungen und Anforderungen an ihre Berufsrolle. Sie verfügen über die Fähigkeit und Bereitschaft, sich neuen beruflichen Anforderungen und Rollenerwartungen zu stellen und ihre eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Aufgabenfeld 2:
Beziehungen professionell gestalten und mit Einzelnen und Gruppen unterstützend arbeiten
Heilerziehungspfleger*innen gestalten mit Einzelnen und Gruppen entwicklungsfördernde, dialogische, partnerschaftliche und personenzentrierte Beziehungen. Sie beachten die Individualität, die Ressourcen und spezifischen Bedürfnisse ihrer Adressaten und nutzen die vielfältigen pädagogischen und heilerziehungspflegerischen Handlungskonzepte. Ihre selbstreflexive Arbeit gestalten sie im Sinne inklusiver, partizipativer und emanzipatorischer Ziele. Sie fördern die Kommunikations- und Medienkompetenz ihrer Adressaten und orientieren die heilerziehungspflegerische Arbeit an Werten, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in den Verfassungen der Länder niedergelegt sind. Heilerziehungspfleger*innen verfügen über umfassende Kommunikationskompetenz. Kommunikation wird als dialogischer Prozess verstanden, der besonders bei dem Personenkreis der Menschen mit umfassenden Behinderungen auch die Gestaltung von pflegerischen Prozessen beinhaltet.
Aufgabenfeld 3:
Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Prozesse der Inklusion fördern
Heilerziehungspfleger*innen arbeiten auf der Grundlage eines fachwissenschaftlich fundierten und integrierten Wissens über die Vielfalt der Lebenswelten und Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Beeinträchtigungen in einer pluralistischen und sich ständig verändernden Gesellschaft. Sie übernehmen in ihrer Arbeit Verantwortung für Teilhabe und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Diversität und Individualität ihrer Adressaten bilden den Ausgangspunkt für die Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer und pflegerischer Prozesse mit dem Ziel, Inklusion zu fördern.
Aufgabenfeld 4:
Adressatengerechte Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie Pflegeprozesse partizipatorisch planen, umsetzen und gestalten
Heilerziehungspfleger*innen arbeiten auf Grundlage eines fachwissenschaftlich vertieften Verständnisses der Pflege-, Entwicklungs- und Bildungsprozesse. Dabei wird Pflege als Form von Bildung verstanden. Die Heilerziehungspfleger*innen gestalten ihre Arbeit auf der Grundlage ihrer eigenen ständig weiter zu entwickelnden Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse. Sie nehmen die Adressat*innen als Akteure ihrer Entwicklung wahr und sind in der Lage, sie gezielt zu beobachten und zu verstehen. Mit Bezug darauf werden Selbstbildungs- und Bildungsprozesse in den Unterstützungs- und Bildungsbereichen Gesundheit, Ernährung, Pflege, Alltagsbewältigung und Medizin angeregt und gefördert. Des Weiteren werden ästhetische Bildungsprozesse durch die Schwerpunkte Bewegung/ Psychomotorik, Spiel und Theater, Musik und Rhythmik, bildende Kunst, Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) sowie Literatur angeregt.
Aufgabenfeld 5:
Partnerschaften zur Entwicklungsbegleitung im Kontext individueller Lebensbezüge gestalten und Übergänge unterstützen
Heilerziehungspfleger*innen analysieren auf der Grundlage eines breiten und integrierten fachwissenschaftlichen Verständnisses über Lebenssituationen von Familien die Heterogenität familiärer Lebenssituationen und Lebenslagen als Ausdruck und Ergebnis des sozialen Wandels der Familie. Dabei erfassen sie ihre Bedeutung für Bildungs-, Erziehungs- , Entwicklungs- und Pflegeprozesse, insbesondere von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Auf dieser Grundlage planen, gestalten und evaluieren sie ausgewählte Formen der Zusammenarbeit mit Familien und Bezugspersonen in den verschiedenen Arbeitsfeldern als Bildungs- und Unterstützungspartnerschaft. Bei der Gestaltung der Erziehungs-, Unterstützungs- und Bildungspartnerschaft nutzen sie unterschiedliche Partizipationsmodelle und berücksichtigen die besonderen Rechte und Pflichten der Familien und Bezugspersonen den Adressaten gegenüber. Sie erkunden die Leistungen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Unterstützungs- und Beratungssystemen im Sozialraum, um an der Erstellung bedarfsgerechter Angebote mitzuwirken. Transitionen werden von ihnen als komplexe Entwicklungsherausforderung erkannt, die Chancen und Probleme für die Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den unterschiedlichen Lebensphasen mit sich bringen. Sie analysieren exemplarisch das Verhalten der Beteiligten auf den unterschiedlichen Ebenen der Transitionsprozesse und entwickeln in Kooperation mit den beteiligten Akteuren pädagogische Handlungsschritte zur Unterstützung und Begleitung von Übergängen. Wo erforderlich, stellen sie sozialpflegerische Expertise zur Verfügung.
Aufgabenfeld 6:
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Heilerziehungspfleger*innen übernehmen persönlich und im Team Verantwortung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer Arbeit, ihrer Einrichtung und deren Arbeitsorganisation sowie für die Außendarstellung ihrer Einrichtung. Sie kooperieren im Interesse und als Vertretung ihrer Einrichtung in Netzwerken des Sozialraumes und beteiligen sich aktiv an deren Aufbau und Weiterentwicklung. Dabei orientieren sie sich an den Bedürfnissen und Interessen ihrer Klient*innen und der Bezugspersonen.
Finanzielle Fördermöglichkeiten
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln kommen z. B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAFöG - (Amt für Ausbildungsförderung in der Stadt-/Kreisverwaltung) in Betracht.
Bildungsgutscheine/AZAV-Zertifizierung
Die Beruflichen Schulen Berta Jourdan sind AZAV zertifiziert und damit berechtigt, Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen.
Bildungsgutscheine (Berechtigungen zur Umschulung) der Agentur für Arbeit und der Jobcenter werden für die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen entgegengenommen.
Mit Hilfe eines Bildungsgutscheins sichern Sie sich für die ersten beiden Jahre der Ausbildung die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts über das ALG I oder das ALG II.
Lassen Sie sich bei uns auf der Informationsveranstaltung und durch die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter beraten.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.
Die Ausbildung wird altersunabhängig gefördert.
Gefördert werden auch Personen, die bereits einen Meister- oder Bachelorabschluss haben.
Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem „Zuschussteil“ (nicht rückzahlbar) und aus einem zinsgünstigen Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau /KfW. Der Darlehensanteil muss nicht beantragt werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Zuschüsse für verheiratete bzw. verpartnerte Personen, für Kinder und für die Betreuungskosten für Kinder bei Alleinerziehenden.
Weitere Informationen hier: www.aufstiegs-bafoeg.de
Schüler-BAföG
Studierende an Fachschulen für Sozialwesen können grundsätzlich Schüler-BAföG beantragen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Lebenssituation, der bisherigen beruflichen Qualifikation und den eigenen Einkommensverhältnissen bzw. den der Eltern.
Das Schüler-BAföG hat eine Altersbegrenzung, die sich auf den Einstieg in die Fachschule bezieht. Rechtlich verbindliche Aussagen gibt es über die örtlichen BAföG-Ämter.
Das Schüler-BAföG ist eine reine Zuschusszahlung, es gibt keinerlei Rückzahlungsnotwendigkeiten. Der maximale Förderungsbetrag liegt gegenwärtig (Stand 09.2018) bei 587 €.
Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen BAföG-Amt oder unter folgendem Link: www.bafög.de
Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm ist dafür gedacht, Studierende durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen.
Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen bzw. vom Vermögen der Antragsteller und/oder der Familie gewährt.
Das Kreditvolumen reicht von 1.000 € bis 7.0000 € und kann wahlweise bis zu 24 Monate in Höhe von 100 €, 200 € oder 300 € ausgezahlt werden.
Weitere Informationen finden sie unter: www.bva.bund.de dort unter Themen/ Bildung/ Bildungskredit.
Ein Merkblatt mit näheren Hinweisen zur Finanzierung kann bei den Beruflichen Schulen Berta Jourdan ab März des Aufnahmejahres angefordert werden.
Anmeldung
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in Papierform gelocht ein (keine Folien verwenden).
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopien der schulischen Abschlusszeugnisse
- bei Abschlusszeugnissen aus dem Ausland: Anerkennung vom Staatlichen Schulamt Darmstadt/Dieburg und Nachweis über Deutschkenntnisse (Niveau C1)
- Nachweis über berufliche Erfahrungen
- Nachweis über sozialpflegerische oder heilpädagogische Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe
- ggf. Kopie der Geburtsurkunde eigener Kinder (siehe Zugangsvoraussetzung: Sozialpflegerische oder heilpädagogische Erfahrungen)