Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz (optional mit Fachhhochschulreife)
Sozialassistent*in  

Abschlüsse

Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt zur Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent".

Die Fachhochschulreife kann optional während der Ausbildung erworben werden. Bitte geben Sie diesen Wunsch bei der Bewerbung mit an.

Ziele

In der Ausbildung werden sozialpädagogische und sozialpflegerische Basisqualifikationen vermittelt. Diese stellen eine Voraussetzung für eine weiterführende sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung dar. 

Die Ausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin/zum Staatlich geprüften Sozialassistenten“ ermöglicht für Schüler*innen die weiterführende Ausbildung zu Heilerziehungspfleger*innen oder Erzieher*innen (weitere Informationen).

Sozialassistent*innen können als Fachkraft zur Mitarbeit in Tageseinrichtungen für Kinder eingesetzt werden. Des Weiteren können sie in sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und in begrenztem Umfang verantwortlich tätig sein.

Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz (HBSA) setzt den Mittleren Abschluss oder einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss voraus. Die Notenbedingung ist, dass in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die erbrachten Leistungen mindestens 2 Mal befriedigend sein müssen und keine Leistung schlechter als ausreichend sein darf.

Was ist zu tun, wenn die Noten des Mittleren Abschlusses oder des Halbjahreszeugnisses die Vorgaben nicht erfüllen?

Sie sollten sich auf jeden Fall fristgerecht bewerben.

Liegt der Mittlere Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, muss dieses Zeugnis in beglaubigter Kopie zeitnah nach Erhalt nachgereicht werden.

Bewerber*innen, die den Mittleren Abschluss schon absolviert haben, sollten ihn in beglaubigter Kopie mit der Bewerbung einreichen.

Ein Auswahlverfahren für Bewerber*innen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann erst durchgeführt werden, wenn allen Bewerber*innen, die die Voraussetzung erfüllen, ein Ausbildungsplatz angeboten wurde. Erfahrungsgemäß entscheidet es sich erst im Juni, ob ein Auswahlverfahren stattfindet.

Was ist zu tun, wenn kein Mittlerer Abschluss vorliegt?

Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, kann der Mittlere Abschluss an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan erworben werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite:

Zweijährige Berufsfachschule Fachrichtung sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe

Wenn Sie älter als 18 Jahre sind, können Sie den Mittleren Abschluss an der

AHRS Abendhaupt- & Abendrealschule Schule für Erwachsene in Frankfurt am Main oder

Abendhaupt- und Abendrealschule an der Wilhelm-Merton-Schule Frankfurt am Main erwerben.

 

Struktur der Ausbildung

Die Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz dauert 2 Jahre. Das 1. Ausbildungsjahr findet in der Schule statt und es werden 2 Praktika in geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen absolviert.

Im 2. Ausbildungsjahr wird an 3 Tagen in der Woche in einer sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Einrichtung gearbeitet und an 2 Tagen in der Woche die Schule besucht.

Stundentafel

  • 1. Ausbildungsjahr (5 Tage Schule, 2 x 4 Wochen Praktikum)
    • Lernbereiche:
      • Erziehung
      • Pflege Theorie
      • Pflege Praxis
      • Anthropologie
      • Musik
      • Gestalten
      • Körper & Bewegung
      • Medienerziehung
      • Ernährung & Hauswirtschaft
      • Deutsch
      • Englisch
      • Politik & Wirtschaft
      • Religion/Ethik

Entscheidung: Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialpflege

  • 2. Ausbildungsjahr (2 Tage Schule, 3 Tage Praktikum)
    • Lernbereiche:
      • Schwerpunktfach Sozialpädagogik oder Sozialpflege
      • Praxisreflexion
      • Anthropologie
      • Deutsch

Praktikumsorte

  • Schwerpunkt Sozialpädagogik z. B.:
    • Krippe, Krabbelstube
    • Kindertagesstätte
  • Schwerpunkt Sozialpflege z. B.:
    • Altenpflegeheime
    • Ambulante Pflege
    • Krankenhaus
    • Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung

Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife

  • Englisch (2 Stunden zusätzlich im 2. Ausbildungsjahr)
  • Mathematik (zusätzlich im 1. Ausbildungsjahr 4 Stunden und 2. Ausbildungsjahr 3 Stunden)

Voraussetzung für die Zulassung zur Zusatzprüfung für die Fachhochschulreife

  • am Zusatzunterricht regelmäßig teilnehmen und
  • mindestens ausreichende Leistungen erbringen

Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird erteilt, wenn Folgendes vorliegt:

  • Zeugnis der Abschlussprüfung HBSA
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Zusatzprüfung 
  • Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit (z. B. eine mindestens halbjährige einschlägige Praktikantentätigkeit in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen (mit Vertrag und Praktikumszeugnis, das einen erfolgreichen Abschluss belegt). Dieses Praktikum muss nach der Ausbildung zur Sozialassistent*in absolviert werden.

 

Inhalte der Ausbildung

Im 1. Ausbildungsjahr findet an 5 Tagen in der Woche Unterricht statt. Die Lernbereiche Erziehung, Pflege und Anthropologie werden wöchentlich vierstündig erteilt. Am Ende des 1. Ausbildungsjahres müssen sich die Schüler*innen entscheiden, welchen Schwerpunkt (Sozialpädagogik oder Sozialpflege) sie für das nächste Ausbildungsjahr wählen.

In den Lernbereichen Musik, Gestalten, Körper & Bewegung, Medienerziehung sowie Ernährung & Hauswirtschaft werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt, um das jeweilige Klientel im Berufsfeld unterstützen zu können. Die allgemeinbildenden Lernbereiche Deutsch, Englisch, Politik & Wirtschaft sowie Religion/Ethik werden ebenfalls im 1. Ausbildungsjahr unterrichtet.

Im 2. Ausbildungsjahr werden die Schüler*innen an einem Unterrichtstag in dem von ihnen gewählten Schwerpunkt unterrichtet. Am 2. Schultag findet Unterricht in Anthropologie, Deutsch und Praxisreflexion im gewählten Schwerpunkt statt.

Im Lernbereich Praxisreflexion werden die Erfahrungen aus dem Berufsfeld bearbeitet und Aufträge (Praktikumsberichte) für die Praxis vorbereitet, begleitet und reflektiert. Die Lehrkraft, die in diesem Lernbereich unterrichtet, besucht und begleitet die Praktikant*innen auch im Lernort Praxis.

In Anthropologie und im gewählten Schwerpunktfach schreiben die Schüler*innen ihre Abschlussprüfung. Im Schwerpunktfach absolvieren sie zusätzlich eine praktische Prüfung. Mündliche Prüfungen können ebenfalls abgenommen werden.

Praktika
In der Unterstufe werden 2 Praktika von 4 Wochen durchgeführt. Das 1. Praktikum im Herbst wird im sozialpädagogischen Berufsfeld abgeleistet. Das 2. Praktikum im Frühjahr wird in Einrichtungen mit Menschen mit Behinderung, Altenpflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenhäusern absolviert. Die Ableistung der Praktika ist Voraussetzung für die Versetzung in die Oberstufe.

In der Oberstufe findet der Unterricht an 2 Tagen statt. An den 3 weiteren Tagen absolvieren die Schüler*innen ein Jahrespraktikum in einer Einrichtung in dem von ihnen gewählten Schwerpunkt (Sozialpädagogik oder Sozialpflege).

Alle Praktikumsorte dürfen maximal 25 Kilometer Fahrtweg von den Beruflichen Schulen Berta Jourdan entfernt liegen.

Ausbildungskosten

Für die Ausbildung werden keine Kosten erhoben.

Finanzielle Fördermöglichkeiten

BAFöG
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG, Amt für Ausbildungsförderung) beantragt werden.

Fahrtkostenzuschuss
Das Schülerticket Hessen kann bei RMV beantragt werden.

Anmeldung

Ihre Bewerbung muss bis spätestens zum 30. April an die Schule geschickt werden. Es werden Bewerbungen nur in Papierform angenommen.

Für das Bewerbungsverfahren verwenden Sie bitte das Nachweisblatt. Dieses können Sie hier herunterladen. Es dient Ihnen zur Dokumentation der von Ihnen eingereichten Unterlagen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Beglaubigte Kopie des Mittleren Abschlusses bzw. das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10

Nach der Zusage zur Ausbildung sind einzureichen:

  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung (zu Schulbeginn nicht älter als 2 Monate)
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Informationen und das Anforderungsschreiben erhalten Sie von uns, sobald Sie dieses beantragen können)
  • 2 aktuelle Passfotos
  • Formlose Einverständniserklärung zur Ausbildung durch die Erziehungsberechtigten (nur bei minderjährigen Bewerber*innen)

Das Abschlusszeugnis des Mittleren Abschlusses muss vor Beginn der Sommerferien in beglaubigter Form in der Schule vorliegen.